Pflegeleistungen

Im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes werden die Pflegeleistungen von der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt. Diese Leistungen werden von der Spitex direkt der Krankenkasse verrrechnet.

Alle Pflegeleistungen unterliegen einer ärztlichen Verordnung.

Die aktuellen Tarife finden Sie hier.

Massnahmen der Abklärung und Beratung (KLV Art. 7a)

  • Abklärung des Pflegebedarfs
  • Erstellung eines Pflegeplanes zusammen mit Klient
  • Beratung von Klienten und Angehörigen zum Umgang mit ihrer Erkrankung und zur Umsetzung ihrer Therapie
  • Koordination der Pflege mit anderen Dienstleistungserbringern 
  • Vermittlung von Hilfsmitteln und Pflegematerialien

Massnahmen der Untersuchung und Behandlung (KLV Art. 7b)

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Richten und Verabreichen von Injektionen, Infusionen, künstlicher Ernährung
  • Medikamentenmanagement: richten der Medikamente, unterstützen der regelmässigen Medikamenten- einnahme 
  • Pflege von Kathetern und Drainagen
  • Messung von Vitalzeichen und Blutzucker
  • Unterstützung bei allen zu Hause durchführbaren medizinischen  Therapien
  • Unterstützung in der Bewältigung von Krisen

Massnahmen der Grundpflege (KLV Art. 7c)

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden, beim Anziehen von Hilfsmitteln und Stützstrümpfen
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Anziehen / Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Unterstützung beim Aufstehen, beim Gehen, bei der Lagerung
  • Unterstützen bei der Ausscheidung
  • Erarbeiten einer Tagessstruktur
  • Trainieren von Alltagsverrichtungen und sozialer Kontaktaufnahme